Eine gute Nachricht für alle, die zur Erledigung Ihrer Arbeiten ein häusliches Arbeitszimmer eingerichet haben. Ab dem Jahr 2011 können Sie für das Arbeitszimmer wieder jährliche Kosten in Höhe von bis zu 1.250€ von der Steuer absetzen. Dies wurde am gestrigen Donnerstag abend im Bundestag im Rahmen des Jahressteuergesetzes verabschiedet.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 die Streichung des Steuervorteils für rechtswidrig erklärt. Hunderttausende Beschäftigte, die sich zuhause ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, weil Ihnen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz gestellt hat (z.B. Lehrer, Handelsvertreter usw.) können sich also auf die Wiedereinführung der Absetzbarkeit freuen. Die Bundesregierung beziffert die dafür anfallenden Ausgaben auf jährlich 250 Million Euro.