Darlehen
Ein Darlehen ist letztlich nur ein anderer Begriff für das Wort "Kredit", das für viele Menschen der geläufigere Begriff ist. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um das Leihen von Sachwerten oder eben Geld. Zwischen den beiden Parteien, dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber, welcher im Fachjargon auch als Gläubiger benannt wird, wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem verschiedene Dinge festgehalten werden. So findet hier zum Beispiel die Höhe des Wertes, der geliehen wurde, Erwähnung.
Ähnliches gilt für die Länge des Darlehensvertrages, denn hieraus leitet sich die monatliche Rate, die der Darlehensnehmer tilgen muss, ab. Auch der Zinssatz und die Sicherheiten, die ein jeder Darlehensnehmer mit einbringen muss, werden hier exakt aufgeführt. Ein Darlehensvertrag ist mit Unterschrift der beiden Vertragspartner rechtskräftig und somit gültig. Auch für die Darlehenshöhe gibt es einen Fachbegriff und zwar den Nominalbetrag. Dieser Betrag stimmt logischerweise nicht mit dem Rückzahlungsbetrag überein, denn der Darlehensnehmer muss ja Zinsen bezahlen, die zum Nominalbetrag hinzukommen. Darlehen werden in der Regel aufgenommen, weil sich der Darlehensnehmer eine Immobilie finanzieren möchte. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine Privatperson handelt oder um ein Unternehmen, das die Immobilie als Firmensitz nutzen möchte.
Es gibt im Darlehenswesen verschiedene Formen der Beleihung: Die am häufigsten verbreitete Variante ist das Annuitätendarlehen. Beim Annuitätendarlehen ist es so, dass die finanzielle Belastung für den Darlehensnehmer über die gesamte Zeit gleich bleibt. Die Belastung setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Zum einen gehören dazu die vereinbarten Tilgungsraten, die zwischen den beiden Vertragspartnern abgesprochen werden. Auf der anderen Seite kommen die oben bereits erwähnten Zinsen hinzu. Beim Annuitätendarlehen vermindert sich während der Rückzahlungsdauer die Zinsbelastung, und der Tilgungsanteil wird höher.
Beim Annuitätendarlehen sind Sondertilgungen in aller Regel machbar, müssen jedoch auch im Darlehensvertrag festgehalten sein. Neben dem Annuitätendarlehen gibt es noch einige andere Varianten, die jedoch nicht so weit verbreitet sind. Hierzu gehört zum Beispiel das Ratentilgungsdarlehen.